TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Firma Mann & Schröder GmbH, Bahnhofstraße 14, 74936 Siegelsbach (nachfolgend als Veranstalter oder Mann&Schröder bezeichnet). Die Marke VANDINI ist eine eingetragene Marke der Mann & Schröder GmbH.


1. An diesem Gewinnspiel können alle Einwohner Deutschlands teilnehmen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Mann & Schröder GmbH oder Mitarbeiter von Werbepartnern sowie deren unmittelbare Familienmitglieder (dazu gehören Ehefrauen, Ehemänner, Mütter, Väter, Schwestern, Brüder, Söhne, Töchter) und sonstige im selben Haushalt lebende Personen, und sonstige Personen oder Drittunternehmen, die mit Aufgaben bezüglich dieses Wettbewerbs betraut sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Identität und Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer zu überprüfen.


2. Jede Person kann nur einmal an diesem Wettbewerb teilnehmen.


3. Die Teilnehmer verpflichten sich, diese Teilnahmebedingungen anzuerkennen und durch Eintritt in das Gewinnspiel nicht gegen diese zu verstoßen. Bei Verstoß kann ein Ausschluss von dem Gewinnspiel erfolgen.


4. Das Gewinnspiel beginnt am 08. März 2019 um 00:00 Uhr und endet am 28. März 2019 um 23:59 Uhr (" Teilnahmezeitraum").


6. Folgende Gewinne werden ausgelobt: Es wird die Teilnahme am VANDINI Bloggerevent für 2 Personen (Gewinner plus Begleitperson) verlost. Im Gewinn enthalten sind die An- und Abreisekosten in Höhe bis zu 300 Euro sowie die Unterbringung für 1 Nacht in einem Doppelzimmer, vom 06 auf den 07. April in einem guten 4-Sterne-Hotel, inklusive Frühstück. Das Event findet in folgender Örtlichkeit statt: OutOfOffice Frankfurt GmbH, Geleitsstraße 14, 60599 Frankfurt am Main. Vor Ort erhalten Gewinner und die Begleitperson eine kostenfreie Verpflegung im Rahmen des Events, die vor Ort angeboten wird. Dies inkludiert z.B. Snacks und Getränke wie Wasser, Kaffee usw. Die weitere Verpflegung nach der Veranstaltung trägt der Gewinner selbst, ebenso bei der An- und Abreise. Der Gewinner und die Begleitperson sind außerdem berechtigt, am gemeinsamen Blumenworkshop teilzunehmen und vor Ort sogenannte „Influencer“, also Personen des öffentlichen Lebens, die vorwiegend auf Social Media Kanälen vertreten sind, zu treffen.


7. Wenn ein Gewinner einen Preis nicht akzeptieren kann/nicht akzeptieren möchte, wird der Gewinn aberkannt und dem Teilnehmer zugesprochen der als nächster ausgelost worden ist. Der Veranstalterbehält sich das Recht vor, den Gewinn durch einen von gleichen oder höheren Wert zu ersetzen, wenn der gesamte Gewinn oder ein Teil hiervon nicht verfügbar sein sollte. Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden.


8. Die Gewinner werden aus allen eingegangenen und vollständig ausgefüllten Formularen nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Auslosung des Gewinners erfolgt am 29. März 2019. Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt. Mann & Schröder haftet nicht für fehlerhafte Eingabe oder - Übermittlung der E-Mail Adresse des Gewinners. Der Gewinnentscheid ist endgültig und bindend.


9. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu dritten Personen, Unternehmen oder Marken, wie z.B. den Unternehmen Facebook, Instagram oder dessen Tochtergesellschaften und wird von diesen in keiner Weise gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Teilnehmer erkennt ausdrücklich an, das dritte Unternehmen für das Gewinnspiel nicht verantwortlich sind und das Gewinnspiel im alleinigen Verantwortungsbereich des Veranstalters liegt.


10. Für die Durchführung des Gewinnspieles werden die durch das Kontaktformular erhobenen Daten des Teilnehmers auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 lit.b DSGVO verarbeitet, um den Teilnehmer im Falle eines Gewinns benachrichtigen zu können. Im Rahmen des Gewinnspiels wird der Name des Gewinners, ohne Adresse oder weitere personenbezogene Daten auf der VANDINI Fanpage bei Facebook und/oder bei Instagram aufgrund unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO) veröffentlicht. Soweit Sie dies nicht wünschen, können Sie dieser Veröffentlichung widersprechen. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers erfolgt nicht. Der Teilnehmer willigt jedoch über die Durchführung des Gewinnspiels hinausgehende Nutzung der eingegebenen Daten durch den Veranstalter für dessen Zwecke ein. Weitergehende Informationen entnehmen Sie gerne unserer Datenschutzerklärung


11. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für während der Übermittlung verloren gegangene, verspätete, fehlgeleitete Eingaben. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für Übertragungsprobleme oder technische Mängel von Telefonnetzen oder Leitungen, Onlinecomputersystemen, Servern, Providern, Computerausrüstung, Software, Zustellfehlern bei an den Veranstalter oder die Teilnehmer gerichteten E-Mails oder Übermittlungsstörungen im Internet oder auf Websites oder aufgrund einer Kombination solcher Probleme und Störungen, und zwar einschließlich von Beschädigungen oder Schäden am Computer des Teilnehmers oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb stehen oder auf diese zurückzuführen sind.


12. Der Veranstalter behält sich im Fall von höherer Gewalt das Recht vor, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden und/oder zu unterbrechen. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu.


13. Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter im Übrigen nur bei Verletzung einer solchen wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraute oder vertrauen darf.


14. Die Durchführung dieses Gewinnspiels sowie die Auslegung und Durchsetzung dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


15. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser allgemeinen Teilnahmeregelung als unwirksam angesehen werden, gilt diese Bestimmung oder der entsprechende Teil bereits als ausgeschlossen, während der Rest der Bedingung wirksam bleibt.